
Basis für Inklusion
Barrierefreiheit ist die Basis für Inklusion. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen dabei sein und sich einbringen können. Barrierefreiheit ist wichtig, wenn es um den Zugang zum Bahnhof oder zum Kino geht. Aber der Alltag vieler Menschen wird noch von ganz anderen Barrieren bestimmt:
- Jeder vierte Deutsche hat Probleme, schwierige Texte zu lesen und zu verstehen. Einfache und Leichte Sprache helfen dabei, Texte für eine sehr große Zielgruppe besser verständlich zu machen.
- Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung können auf Filme im Internet oft nicht zugreifen (in Deutschland rund 16,5 Millionen).
- Menschen mit Sehbehinderung können viele Dokumente (zum Beispiel PDF-Dokumente) nicht nutzen, wenn diese nicht barrierefrei sind.
- Viele Veranstaltungen sind für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen nicht zugänglich.
Die Gründe dafür sind vielfältig: zum Beispiel bauliche Barrieren am Veranstaltungsort oder das Fehlen von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern.
Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit
Im Grundgesetz steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3). Das gilt natürlich auch für die Zugänglichkeit von Texten, Filmen und sämtlichen digitalen Medien.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt seit 2002 die Rechte behinderter Menschen in Deutschland. 2018 wurde das Gesetz zuletzt angepasst, um die Vorgaben der „Europäischen Richtlinie 2102“ zu berücksichtigen: Alle Auftritte und mobilen Anwendungen von Behörden und öffentlichen Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene bis hin zu Landkreisen, Städten und Gemeinden müssen damit barrierefrei gestaltet sein. In einem nächsten Schritt ist die Ausweitung dieser Regelungen auf die Privatwirtschaft vorgesehen.